Zinshaus · Verkauf

Zinshaus verkaufen – Wert, Steuern, Ablauf

Der Verkaufspreis eines Zinshauses ergibt sich aus dem Ertrag, nicht aus dem Quadratmeterpreis – und die Spekulationsfrist entscheidet, wie viel vom Gewinn beim Finanzamt landet. Diese Seite zeigt, wie du den Verkaufswert ermittelst, wann der Verkauf steuerfrei ist, ob sich ein Makler lohnt und wie ein Anteilsverkauf funktioniert.
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Zeitpunkt

Wann ein Zinshaus-Verkauf steuerfrei ist

Über die zehnjährige Spekulationsfrist entscheidet sich der größte Steuerhebel beim Verkauf. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge von Ankauf und Verkauf:

  • Verkauf nach zehn Jahren: Der Veräußerungsgewinn ist für Privatpersonen steuerfrei.
  • Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Spekulationssteuer auf den Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz – inklusive Nachversteuerung der bereits genutzten AfA.
  • Ausnahme Eigennutzung: War die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt, entfällt die Spekulationssteuer.

Die Details, Sonderfälle (Schenkung, Erbschaft, Drei-Objekt-Grenze) und ein Rechenbeispiel stehen im Leitfaden Spekulationssteuer. Dein konkretes Szenario rechnest du mit dem Spekulationssteuer-Rechner.

Verkaufswert

Den Verkaufswert eines Zinshauses ermitteln

Der Verkaufswert folgt dem Ertragswertverfahren: Jahresnettomiete × Vervielfältiger. Der Faktor bildet Lage, Zustand und Restnutzungsdauer ab – typische Spannweiten (Stand 2026):

LageBeispielstädteFaktor
A-LageMünchen, Hamburg, Berlin25–32
B-StadtDüsseldorf, Köln, Stuttgart, Frankfurt22–28
B-LageLeipzig, Hannover, Bremen18–24
C-LageMittelstädte < 100k Einwohner14–20

Vor dem Verkauf hebt jede realisierbare Mietsteigerung (Indexierung, Neuvermietung, Modernisierungsumlage) die Jahresnettomiete – und damit den Ertragswert überproportional. Prüfe die Marktmiete, bevor du den Preis festlegst.

Verkaufswert schätzen – Web-Rechner

Trage Kaufpreis-Vorstellung und Monatsmiete ein: Brutto- und Nettomietrendite zeigen, ob dein Preis zum lokalen Faktor passt.

Eigenkapital, Zins und Tilgung ergänzen den Cashflow und die Eigenkapitalrendite.

Ergebnis
Jahresnettomiete
18.000 €
Kaufnebenkosten (11,07 %)
49.815 €
Gesamtinvestition
499.815 €
NOI (nach 20,0 % Bewirtschaftung)
14.400 €

Bruttomietrendite

4,00 %

Nettomietrendite

2,88 %

Marktübliche Rendite in A-Lagen – Eigenkapitalrendite und Steuereffekt entscheiden über das Ergebnis.

Eigenkapitalrendite, AfA & 10-Jahres-Prognose mit der App

Der Quickrechner zeigt zwei Kennzahlen – die App rechnet zehn Stufen, inklusive Steuern, Cashflow und Exit-Strategie.

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Bewirtschaftung pauschal mit 20,0 % der Jahresmiete angesetzt (Daumengröße für Hausgeld, Instandhaltung und Mietausfall). Notar & Grundbuch mit 1,5 % vom Kaufpreis geschätzt – die GNotKG-Gebühren sind degressiv, ein fester Prozentsatz ist immer nur eine Näherung. Maklerprovision bei aktivierter Option mit 3,57 % als Käuferanteil. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte gilt die Deckelung der §§ 656c/656d BGB nicht – angesetzt ist deshalb der volle ortsübliche Käuferanteil, nicht die Hälfte der Gesamtcourtage. Berechnung ist eine Orientierung, keine Anlageberatung.

Vom Verkaufspreis zur Nachsteuer-Rendite: die Exit-Strategie rechnet die Zinshaus App.

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Makler oder privat

Zinshaus mit oder ohne Makler verkaufen

Beide Wege sind zulässig. Bei Anlageobjekten mit laufenden Mietverhältnissen, Betriebskostenabrechnungen und Objektunterlagen nimmt ein Makler viel Aufwand ab – Privatverkauf spart die Provision, verlangt aber Zeit und Verhandlungssicherheit.

  • §§ 656c/656d BGB (seit Dezember 2020): Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, darf sein Courtage-Anteil die Hälfte der Gesamt­courtage nicht übersteigen. Ein Zinshaus ist ein Mehrfamilienhaus – dort gilt die Grenze nicht, Käufer und Verkäufer verhandeln die Aufteilung frei.
  • Übliche Höhe: rund 7,14 % Gesamt­courtage inkl. MwSt. (Hamburg 6,25 %), im gedeckelten Fall also 3,57 % je Partei – je Bundesland und Objekt abweichend verhandelbar.
  • Privatverkauf: Du sparst die Provision, brauchst aber vollständige Unterlagen (Grundbuch, Mietverträge, Energieausweis, Nebenkostenabrechnungen) und ein belastbares Exposé.
Anteil verkaufen

Einen Anteil am Zinshaus verkaufen

Ein Zinshaus lässt sich auch anteilig veräußern. Wie das geht, hängt von der Eigentumsstruktur ab:

  • Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum): Nach § 1008 BGB kann jeder Miteigentümer seinen Anteil grundsätzlich einzeln und notariell verkaufen. Den übrigen Miteigentümern kann ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht zustehen.
  • Gesellschaftsanteil (GbR / vermögensverwaltende GmbH): Wird das Objekt über eine Gesellschaft gehalten, erfolgt der Teilverkauf über die Abtretung von Gesellschaftsanteilen – mit eigenen steuerlichen Folgen.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorkaufsrechte, Grunderwerbsteuer und Spekulationsfrist beim Anteilsverkauf sind vorab mit Notar und Steuerberater zu klären.

Häufige Fragen

Fragen zum Zinshaus-Verkauf

Wann kann ich ein Zinshaus steuerfrei verkaufen?
Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist ist der Verkauf einer vermieteten Immobilie für Privatpersonen steuerfrei – maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge. Verkaufst du innerhalb der zehn Jahre, fällt Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz an. Eine Ausnahme gilt bei durchgehender Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren.
Wie ermittle ich den Verkaufswert meines Zinshauses?
Zinshäuser werden über das Ertragswertverfahren bewertet: Jahresnettomiete × Vervielfältiger. Der Faktor liegt je nach Lage und Zustand zwischen 18 und 32. Vor dem Verkauf lohnt sich der Blick auf die aktuelle Marktmiete (Indexierung, Neuvermietungspotenzial) – sie hebt die Jahresnettomiete und damit den Ertragswert. Der Zinshaus-Rechner gibt dir eine erste Marktwert-Bandbreite.
Verkaufe ich ein Zinshaus mit oder ohne Makler?
Beides ist möglich. Ein Makler übernimmt Exposé, Vermarktung, Objektunterlagen und Kaufinteressenten-Prüfung – bei Anlageobjekten mit Mietverhältnissen und Betriebskostenabrechnungen oft wertvoll. Seit Dezember 2020 begrenzen die §§ 656c/656d BGB den Käuferanteil auf höchstens die Hälfte der Gesamtcourtage, wenn ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft – üblich sind dann 3,57 % je Partei inkl. MwSt. Für ein Zinshaus als Mehrfamilienhaus gilt die Grenze nicht, die Aufteilung ist frei verhandelbar. Ein Privatverkauf spart die Provision, kostet dafür Zeit und Verhandlungssicherheit.
Kann ich einen Anteil an einem Zinshaus verkaufen?
Ja. Ein Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum nach § 1008 BGB) kann grundsätzlich einzeln und notariell verkauft werden. Den übrigen Miteigentümern kann dabei ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht zustehen. Ist das Zinshaus über eine Gesellschaft (GbR, vermögensverwaltende GmbH) gehalten, erfolgt der Teilverkauf über die Abtretung von Gesellschaftsanteilen. Die steuerliche und rechtliche Ausgestaltung sollte vorab mit Steuerberater und Notar geklärt werden.
Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Zinshauses an?
Zentral ist die Spekulationssteuer: Bei Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist wird der Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten sowie bereits geltend gemachter AfA) mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Nach zehn Jahren ist der Gewinn steuerfrei. Hinzu kommen ggf. Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Maklerkosten. Die Exit-Strategie der Zinshaus App rechnet das Szenario inklusive Steuer durch.
Verkauf nach Stadt

Zinshaus verkaufen – lokale Faktoren

Faktor und Nachfrage unterscheiden sich pro Stadt deutlich. Die Stadtseiten enthalten lokale Vervielfältiger-Spannen und Mietniveaus – eine schnelle Orientierung für die Preisfindung vor dem Verkauf.

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